Allgemeine Fahrbedingungen der Fahrgastschifffahrt Neuruppin
Mit dem Erwerb eines Fahrscheines, dem Unterzeichnen eines Angebotes oder dem Auslösen einer verbindlichen Bestellung erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als bindend an.
Allgemeine Informationen
Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt.
Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Mit dem Erscheinen des neuen Fahrplanes verliert der bis dahin aktuelle Plan seine Gültigkeit. Alle Angaben über die Dauer von Fahrten sind circa Angaben. Eine Gewähr für die Einhaltung des Fahrplanes, Anschluss oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen.
Fahrten können ohne vorherige Ankündigung wetterbedingt, durch Ereignisse höherer Gewalt oder aus anderen Gründen ausfallen, abgeändert oder abgebrochen werden. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.
Bei zu geringer Mitfahrerzahl (unter 10 Personen) ist es der Fahrgastschifffahrt Neuruppin vorbehalten, die entsprechende Fahrt abzusetzen. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen besteht nicht.
2-h-Rundfahrten können bei zu geringer Mitfahrerzahl (unter 20 Personen) auf 1-h-Rundfahrten verkürzt werden.
Vollbesetzte Schiffe können vor der Zeit abfahren.
Der Einsatz anderer als im Fahrplan oder auf dem Reservierungsformular namentlich genannter Schiffe kann jederzeit durch die Fahrgastschifffahrt Neuruppin veranlasst werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht hierdurch nicht.
Alle durchgeführten Fahrten sind öffentliche Fahrten.
Da es keine datierten Karten sowie keine nummerierten Sitzplätze gibt, erfolgt nur eine globale Reservierung von Plätzen. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Plätze.
Anmeldungen für die gewünschte Fahrt werden ausschließlich bis 2 Tage vor Fahrtantritt entgegengenommen.
Fahrscheine
Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt auf dem jeweiligen Schiff zu lösen. Sie sind während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind nur am Tag der Ausstellung gültig. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und eine Nachlösegebühr in Höhe von EUR 60,00 zu entrichten. Die Zahlung der Nachlösegebühr hat sofort zu erfolgen.
Bei nichtangetretenen Fahrten wird keine Rückerstattung für gelöste Fahrscheine geleistet.
Bei Reduzierungen der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen.
Preise
Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise als Bruttopreise und schließen damit die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte es nach Vertragsabschluss zu einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer kommen, so ist diese Erhöhung vom Fahrgast zu tragen.
Ermäßigungen
Ermäßigungen sind im Fahrplan ausgewiesen. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Die Ermäßigungen beziehen sich auf den jeweils gültigen regulären Fahrpreis der Saison.
Kinder
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen in jedem Falle. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Sicherheit und Unversehrtheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet sind.
Gepäck
Sperrige Gegenstände, Reisegepäck und ähnliches werden nur, soweit Platz vorhanden ist, gegen Entrichtung des Kinderfahrpreises befördert. Alle feuergefährlichen, explosiven, ätzenden und übelriechenden Stoffe sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Transport von Fahrrädern und Kanus
Aus Gründen der Sicherheit werden Fahrräder und Kanus nur auf dem Fahrgastschiff Gustav Kühn befördert. Es wird um rechtzeitige Anmeldung der Beförderung, spätestens bis 2 Tage vor Fahrtantritt, gebeten. Erfolgt keine Anmeldung werden Fahrräder und Kanus nur nach Maßgabe und Absprache mit dem Schiffsführer unter den an Bord vorhandenen Möglichkeiten transportiert. Die Kosten der Mitnahme sind dem aktuellen Fahrplan der Fahrgastschifffahrt Neuruppin zu entnehmen.
Mitnahme von Hunden
Bei Mitnahme von Hunden werden die Kosten für Kinder berechnet. Blindenhunde werden frei befördert. Hunde müssen kurz an der Leine und unter Aufsicht gehalten werden. Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung haftet der Tierhalter. Gemäß der Hundehalterverordnung in Brandenburg ist für kleine Hunde sowie für jede andere Größe und Rasse das Tragen eines Maulkorbes Pflicht. Bei Zuwiderhandlung wird seitens der Fahrgastschifffahrt Neuruppin keine Haftung für entstandene Schäden übernommen.
Bordgastronomie
Die Fahrgastschiffe verfügen über eine eigene Bordgastronomie. Eine Mitnahme sowie der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken sind aus diesem Grunde untersagt.
Musik- und Tonwiedergabe
Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
Sonderfahrten
Fahrkarten für Sonderfahrten können im Büro der Fahrgastschifffahrt, Karl-Marx-Straße 1 in 16816 Neuruppin erworben oder schriftlich - per Fax, Post oder E-Mail - bestellt werden. Für Porto und Versand wird ein Entgelt in Höhe von EUR 3,00 in Rechnung gestellt. Fahrkarten für Sonderfahrten sind vorkassepflichtig und von Umtausch, Stornierung sowie Rückerstattung ausgeschlossen.
Bei den erworbenen Platzkarten besteht nur Anspruch auf die auf dem Ticket oder der Reservierung aufgedruckten Plätze bzw. Tische.
Die gültigen Ermäßigungen können bei den ausgeschriebenen Sonderfahrten nicht geltend gemacht werden.
Gutscheine
Gutscheine gelten für alle von der Fahrgastschifffahrt Neuruppin zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen.
Gutscheine können nur im Büro der Fahrgastschifffahrt, Karl- Marx-Straße 1 in 16816 Neuruppin erworben werden. Sie gelten ab Ausstellung 3 Jahre.
Eine Barauszahlung sowie eine Verlängerung der Laufzeit sind ausgeschlossen.
Bei Teilnahme an einer kürzeren Tour ist eine Auszahlung des Restwertes nicht möglich. Bei Teilnahme an einer preislich höheren Fahrt ist der Aufpreis an der Kasse nachzahlbar. Eventuelle Differenzen bei Preiserhöhungen sind ebenfalls nachzuzahlen.
Der Gutschein garantiert keinen festen Sitzplatz.
Fundsachen
Fundsachen sind umgehend dem Bordpersonal, zwecks Weiterleitung an das Büro der Fahrgastschifffahrt, Karl-Marx-Straße 1 in 16816 Neuruppin, zu übergeben.
Sicherheit und Haftung
Den Anordnungen des Schiffspersonals ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste, gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, unbedingt Folge zu leisten. Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet oder belästigt werden, Schäden und Störungen nicht eintreten und der Schutz der Umwelt gewahrt wird.
Von der Beförderung können Fahrgäste ausgeschlossen werden, die stark alkoholisiert sind, eine Gefährdung für sich selbst oder andere Fahrgäste darstellen, keinen gültigen Fahrschein besitzen oder die Weisungen des Schiffpersonals nicht befolgen.
Personen- und Sachschäden jeder Art sind unter allen Umständen sofort dem Bordpersonal zu melden. Für Beschädigungen an den Schiffen, des Interieurs, den Steganlagen sowie an anderen Teilen haftet, auch ohne Nachweis des Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Das Werfen und Verteilen von kleinteiliger Party Dekoration (bspw. Konfetti und Streudekoration) ist sowohl an Bord als auch auf den Steganlagen untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Strafgeld in Höhe von EUR 150,00 vom Fahrgast bzw. vom Reservierenden erhoben.
Gruppenreservierungen
Gruppen ab einschließlich 10 Personen erhalten zunächst ein Angebot für die angefragte Schiffsfahrt. Mit schriftlicher Bestätigung des Angebotes innerhalb der genannten Optionsfrist wird die Vorreservierung automatisch zur Festbuchung. Es wird keine separate Reservierungsbestätigung ausgehändigt.
Die Stornierung für alle vorbestellten Fahrten ist bis 7 Tage vor Fahrtantritt kostenfrei. Bei weniger als 7 Tage bzw. bei Nichtantritt der Fahrten wird der volle Fahrpreis in Rechnung gestellt.
Der Reiseleiter ist für die Einhaltung der zugewiesenen Plätze verantwortlich.
Für Gruppen ab einschließlich 10 Personen besteht die Möglichkeit gesondert Essen bis 14 Tage vor Fahrtantritt zu bestellen. Eine kostenlose Stornierung der Speisen ist bis 7 Tage vor der Fahrt möglich. Wird diese Frist überschritten, ist der volle Preis zu zahlen. Bei Nichtantritt der Fahrt müssen bestellte Speisen ebenfalls bezahlt werden.
Beschwerdemanagement
Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffspersonals schriftlich und unter Angabe des Schiffes und Grundes an die Tourismus-Service BürgerBahnhof GmbH, Karl-Marx-Straße 1 in 16816 Neuruppin zu richten.
Ist der Fahrgast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Steuervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Tourismus-Service BürgerBahnhof GmbH und dem Fahrgast der Sitz der Tourismus-Service BürgerBahnhof GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Fahrgast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Es gilt deutsches Recht.
Schlussvereinbarung
Die Fahrgastschifffahrt Neuruppin ist nicht verpflichtet die Einhaltung der getroffenen Anordnungen zu überwachen.
Bei Zuwiderhandlungen haftet der Schuldner.
Allgemeine Fahrbedingungen der Fahrgastschifffahrt Neuruppin, Neuruppin, 2024-03-01